Nicht noch mehr Stress erleben zu müssen nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall!
Das Gefühl der Geborgenheit geprägt durch fachliche und menschliche Kompetenz erleben Sie erneut mit uns an Ihrer Seite.
Wir übernehmen sämtliche Verhandlungen mit der gegnerischen Versicherung, den zuständigen Behörden, eventuellen Unfallzeugen sowie mit den sonstigen an der Schadensregulierung beteiligten Parteien.
Der erteilte Auftrag gilt für uns dann als beendet, sobald der Mandantschaft die Schadensersatzleistung in der ihr zustehenden Höhe vollumfänglich geleistet wurde, wodurch ihre Ansprüche erloschen werden.
Man beachte, dass beim unverschuldeten Pkw-Unfall die gegnerische Haftpflichtversicherung den gesamten unfallbedingten Schaden zu ersetzen hat, worunter auch die Kosten für die Rechtsverfolgung fallen. Das bedeutet, dass von unserer Mandantschaft keine „Anwalts“- Kosten zu tragen sind, wenn sie uns beim unverschuldeten Verkehrsunfall mit der Schadendregulierung beauftragen. Auch die Einschätzung des Kostenrisikos übernehmen wir für unsere Mandantschaft kostenlos.
Warum brauche ich einen Anwalt?
Selbst bei einem eindeutig festgestellten Unfallhergang kann die Schadensabwicklung mühsam und zeitintensiv sein. Die Versicherer handeln in ihrem eigenen Interesse und wollen die Regulierung so kostengünstig wie möglich gestalten. Dies kann zu Problemen bei der Schadenabwicklung führen, da Kürzungen vorgenommen werden könnten. Wir setzen uns dafür ein, Sie zu beraten und zu informieren, welche Ansprüche Sie haben, damit Sie alle Ihnen zustehenden Leistungen erhalten – auch solche, die Ihnen möglicherweise nicht bewusst waren.
Schadensersatz
Laut §§ 249 ff BGB muss ein Unfallgeschädigter so gestellt werden, als wäre der Schaden nicht eingetreten. Dennoch kommt es bei der Regulierung häufig zu Streit über einzelne Schadenspositionen und deren Angemessenheit.
Reparaturkosten
Reparaturkosten decken die notwendigen Maßnahmen zur Beseitigung von Unfallschäden ab. Ab etwa 800 € haben Sie das Recht, einen Gutachter hinzuzuziehen. Bei geringeren Schäden reicht ein Kostenvoranschlag. Gerne unterstützen wir Sie bei der Wahl eines Kfz-Sachverständigen.
Abschleppkosten
Ist Ihr Fahrzeug nach dem Unfall nicht mehr fahrbereit, übernimmt die gegnerische Versicherung die Abschleppkosten. Diese müssen jedoch angemessen sein – ein Transport über mehrere hundert Kilometer wird nicht immer erstattet. Kontaktieren Sie uns gerne für eine Beratung.
Totalschaden
Ein wirtschaftlicher Totalschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten plus Wertminderung den Wiederbeschaffungswert um mehr als 30 % übersteigen. Eine Aufteilung in erstattungsfähige und nicht erstattungsfähige Kosten ist laut BGH nicht möglich. Falls Sie dennoch ein Ersatzfahrzeug bevorzugen, beraten wir Sie gerne.
Wertminderung
Die Wertminderung bezeichnet den finanziellen Verlust einer beschädigten Sache.
Ein Unfallfahrzeug muss bei einem Verkauf als „Unfallwagen“ gekennzeichnet werden, wodurch sein Marktwert sinken kann. Dieser Wertverlust wird durch die Erstattung des Minderwerts ausgeglichen.
Die Wertminderung entspricht dem Betrag, den ein Käufer weniger zahlen würde, da das Fahrzeug als reparierter Unfallwagen ausgewiesen werden muss.
Die Berechnung der Wertminderung erfolgt durch einen Kfz-Sachverständigen und wird direkt in dessen Gutachten festgehalten.
Personenschäden
Verkehrsunfälle können zu Verletzungen oder sogar Todesfällen führen.
Falls Sie oder Mitfahrende verletzt wurden, ist ein Arztbesuch dringend erforderlich, um eine medizinische Dokumentation für die Schadensregulierung zu sichern – darum kümmern wir uns für Sie.
Ein HWS-Schleudertrauma kann sich erst nach ein bis zwei Tagen durch Schmerzen, Schwindel oder Bewegungseinschränkungen bemerkbar machen.
Neben Schmerzensgeld gibt es weitere Ansprüche wie Haushaltsführungsschaden, Verdienstausfall oder Hinterbliebenenrente.
Schmerzensgeld
Der Schmerzensgeldanspruch basiert auf § 253 BGB und dient der Entschädigung bei nicht vermögensbezogenen Schäden.
Die Höhe ist nicht pauschal festlegbar, da Schmerzen nicht in Geld ausgedrückt werden können. Orientierung bieten Urteile und Schmerzensgeldtabellen, wobei jeder Fall individuell betrachtet wird.
Faktoren wie Schmerzintensität, Dauer der Arbeitsunfähigkeit, Krankenhausaufenthalt, Operationen und mögliche Folgeschäden beeinflussen die Bemessung.
Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite.
Die 130 % – Grenze
Innerhalb der durch das Wirtschaftlichkeits- und Bereicherungsverbot gesetzten Grenzen kann der Geschädigte frei über die Schadensbehebung entscheiden (BGH, NJW 2003, S. 2085).
Eine Reparatur bis zu 130 % des Wiederbeschaffungswertes ist zulässig, sofern sie fachgerecht und gemäß Gutachten erfolgt (BGH, NJW 2005, S. 1108). Eine nur teilweise oder minderwertige Reparatur führt zum Verlust des Kostenersatzes.
Laut BGH (NJW 2005, S. 1110) erhält der Geschädigte nur den Wiederbeschaffungsaufwand erstattet, wenn die Reparaturkosten diesen nicht überschreiten.
Bußgeld?
Geschwindigkeitsverstoß | Abstandsverstoß | Fahrverbot
Wir empfehlen nicht den Vorwurf ungeprüft anzuerkennen!
Rufen Sie uns diesbezüglich unverbindlich an.
Auf Ihren gesonderten Wunsch beraten wir Sie hinsichtlich Ihrer Fahrerlaubnis und werden Sie anwaltlich vertreten bzw. verteidigen, wenn Sie Betroffener in einem Bußgeldverfahren sind
oder Ihnen die Begehung einer (Verkehrs- )Straftat vorgeworfen wird. Die Kosten für diese Leistungen werden von der gegnerischen
Haftpflichtversicherung nicht übernommen und müssen durch eigenen Leistung erbracht werden. Dabei ist die Kostenschätzung für Sie kostenlos.
Straftat?
Körperverletzung | Alkohol oder Drogen | Nötigung | Straßenverkehrsgefährdung | Führerscheinverlust
Bitte beachten Sie, dass Sie als Beschuldigter nicht verpflichtet sind, die Fragen der Polizei zu beantworten bzw. sonstige Angaben zu machen.
In solchen Fällen empfehlen wir Ihnen unverzüglich mit uns Kontakt aufzunehmen, um mit dem Verteidiger Ihr Verhalten abzustimmen.
Dies gilt ebenfalls, wenn Sie eine polizeiliche Ladung zur Vernehmung als Beschuldigter erhalten, weil gegen Sie ein
Ermittlungsverfahren eingeleitet wurde.

Ihr Fahrzeug ist beschädigt – Was nun?
Nach einem Unfall oder einem Schaden stellt sich oft die Frage: Wo lasse ich mein Fahrzeug reparieren? Und welcher Sachverständige ist der richtige für die Begutachtung?
Wir lassen Sie mit dieser Entscheidung nicht allein! Dank unserer langjährigen Erfahrung und unseres Netzwerks kompetenter Fachleute unterstützen wir Sie bei der Wahl der passenden Werkstatt und eines zuverlässigen Sachverständigen.
Vertrauen Sie auf unser Wissen und unsere Expertise – wir helfen Ihnen, die richtige Entscheidung zu treffen!
