Honorar ohne Abtretung an die Gegenseite
Wir führen das Mandat über die Vollmacht des Geschädigten. Ihre Honorarforderung bleibt bei Ihnen — keine Übergabe an den Versicherer.
Versicherer zahlen Sachverständigenhonorare zunehmend nur noch ungekürzt — gegen Abtretung. Was wie Service aussieht, kann später als Sammel-Rückforderung gegen Ihr Büro zurückkommen. Wir führen das Mandat über die Vollmacht des Geschädigten, nicht über Abtretung an die Gegenseite.
Wir führen das Mandat über die Vollmacht des Geschädigten. Ihre Honorarforderung bleibt bei Ihnen — keine Übergabe an den Versicherer.
Wir holen die Polizeiakte ein und stellen Ihnen die für die Begutachtung relevanten Inhalte zur Verfügung — Sie arbeiten nicht im Blindflug.
Sie bekommen eine schriftliche Auftragsbestätigung mit dem Mandat — und auf Anfrage einen Kurzstatus zum jeweiligen Verfahren.
Fahrt, Lichtbilder, Schreibkosten, Porto — Positionen, die regelmäßig pauschal gekürzt werden, prüfen wir und tragen sie vor, wo die Rechtsprechung sie trägt.
Werden später gebündelte Rückforderungen gegen Ihr Büro versucht, kennen wir die Akte von Anfang an — und können verteidigen, was vorgetragen wurde.
Sie rufen an oder schreiben per Mail — und bekommen den aktuellen Stand. Kein Ticketsystem, keine Warteschleife.
Was Versicherer seit 2025 zunehmend praktizieren: schnelle, ungekürzte Honorarzahlung — gegen Abtretung der Ansprüche. Was wie Kulanz aussieht, ist Datenbeschaffung. Hier in drei Sätzen, wie der Mechanismus aufgebaut ist:
„Zur beschleunigten Auszahlung Ihres Honorars bitten wir um beigefügte Abtretungserklärung.“ Klingt wie Service.
Hunderte Abtretungen pro Büro werden gebündelt. Der Rückforderungsanspruch wird systematisch aufgebaut.
Bündelweise Rückforderung gegen das SV-Büro — Positionen seien seinerzeit überhöht gewesen. Der Gegner hält die Abtretungen.
Der branchenübliche Weg ist die Abtretung an die Versicherung — schneller Schriftverkehr, schnellere Auszahlung. Wirtschaftlich nachvollziehbar.
Im späteren Streitfall liegt die Honorar-Position dann allerdings nicht mehr beim Sachverständigen, sondern beim Versicherer — mit dem Sie als SV-Büro über Jahre nichts mehr zu klären haben, der aber im Hintergrund den direkten Rückgriff behält.
Wir gehen einen anderen Weg. Das Mandat läuft über die Vollmacht des Geschädigten — die Honorar-Forderung bleibt rechtlich bei Ihnen.
Vom Geschädigten Vollmacht für die Kanzlei und Auftrag für die Begutachtung — beides parallel, beides bei Ihnen ablegen.
Sie erstellen das Gutachten wie gewohnt. Wir übernehmen parallel die Kommunikation mit der Versicherung.
Honorarrechnung geht an uns. Wir leiten weiter, prüfen Zahlungseingang, mahnen bei Verzug.
Kürzungen verfolgen wir nach. Die Akte bleibt bei uns dokumentiert — auch für spätere Rückforderungsversuche.