Für Werkstätten · Gutachter · Fuhrparks

Wir übernehmen die Regulierung.

Sie reparieren. Sie begutachten. Sie verwalten Ihre Flotte. Die Verhandlung mit der gegnerischen Versicherung übernehmen wir — bundesweit, inklusive der Kürzungen, die wir konsequent anfechten.

Das Versprechen

Was wir Ihnen abnehmen.

Sie müssen nicht prüfen, was Ihrem Kunden oder Ihrem Gutachten zusteht. Sie müssen nicht mit der Versicherung, der Bank, dem Leasinggeber oder der Polizei korrespondieren. Das alles liegt bei uns — auf der Grundlage einer einzigen Vollmacht.

01

Verhandlung mit der Versicherung

Sämtlicher Schriftverkehr, Telefonate und Fristverfolgung mit der gegnerischen Haftpflicht — von der ersten Meldung bis zur vollständigen Zahlung.

02

Kürzungen anfechten

Jede Position, die der Versicherer streicht, wird geprüft und schriftlich zurückgewiesen. Konsequent und dokumentiert — nicht nur einmal.

03

Abstimmung mit Bank, Leasing & Finanzierung

Finanzierte und geleaste Fahrzeuge sind ein eigenes Kapitel. Sicherungsrechte, Ablösebeträge, Freigabeerklärungen — wir holen ab, was abzuholen ist, und stimmen zwischen den Parteien ab.

04

Schriftverkehr mit Behörden & Polizei

Akteneinsicht, Anhörungsbögen, Zeugenfragebögen, Unfallberichte — wir holen die Unterlagen ein und antworten fristgerecht, damit Ihr Kunde nicht in falsche Aussagen läuft.

05

Anspruchsprüfung in voller Breite

Reparaturkosten, Wertminderung, Nutzungsausfall, Mietwagen, Abschleppkosten, Sachverständigenhonorar, Schmerzensgeld, Verdienstausfall — geprüft, geltend gemacht, durchgesetzt.

06

Rückmeldung auf Zuruf

Sie rufen an, Sie schreiben per Mail — Sie bekommen eine klare Auskunft zum Stand. Kein Ticketsystem, keine Warteschleife.

Zusammenarbeit

Zwei Wege — beide kurz.

Wenn Sie Fragen haben

Zur Beratung

Unverbindlicher Anruf oder kurze Nachricht. Wir sprechen über den konkreten Fall, die Ausgangslage, das Vorgehen — bevor irgendetwas unterschrieben wird. Kein Beratungsdruck, keine Vertragspflicht.

Wenn es konkret wird

Zur Übergabe

Unterschriebene Vollmacht und — falls vorhanden — das Gutachten per Mail an info@awr24.de. Damit liegt die weitere Schadensregulierung bei uns. Rückfragen klären wir direkt.

Mandatsvollmacht

Die Vollmacht — auf Vorrat im Büro.

Für Partner empfehlen wir den Vorrat-Druck: Wenn beim Vor-Ort-Gutachten oder in der Werkstatt-Annahme der Geschädigte direkt mandatieren möchte, liegt die Vollmacht griffbereit. Eine Unterschrift, ein Fax oder Scan an uns — die Schadensregulierung läuft.

Die digitale Variante über das Schaden-Melden-Formular erteilt die gleiche Vollmacht per Häkchen — bequemer für Endkunden, die selbst online unterwegs sind.